Ab dem 2. August 2026 gilt eine neue Pflicht für alle Unternehmen, die KI-Systeme im Kundenkontakt oder in der Content-Erstellung einsetzen. Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Sie dazu, bestimmte KI-generierte Inhalte als solche zu kennzeichnen, und zwar nicht irgendwann, denn die Frist ist kürzer als sie scheint.
Wir bei den Diginauten begleiten Mittelstandsunternehmen beim Aufbau ihrer KI-Infrastruktur. In den letzten Wochen taucht in fast jedem Beratungsgespräch dieselbe Frage auf: Müssen wir unsere KI-Nutzung jetzt irgendwie kennzeichnen? Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an. Genau diese Unterscheidung ist wichtig.
Was Art. 50 KI-VO konkret verlangt
Artikel 50 regelt Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Es geht nicht um jede interne Nutzung von KI, sondern um den Einsatz nach außen, dort, wo Menschen mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte konsumieren, ohne es zwangsläufig zu wissen.
Chatbots und KI-gestützte Kundeninteraktion
Wenn Sie auf Ihrer Website, in Ihrer App oder im Kundenservice ein KI-System einsetzen, das direkt mit Menschen kommuniziert, muss dieses System seinen KI-Status offenlegen. Der Nutzer muss wissen, dass er mit einer Maschine spricht, bevor oder spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion.
Ausnahme: Wenn es für einen durchschnittlichen Nutzer offensichtlich ist, dass er mit einer KI spricht, entfällt die Pflicht. Einen offensichtlich automatisierten FAQ-Bot muss niemand extra kennzeichnen. Bei überzeugenden Konversations-Agenten, die menschlich klingen, sieht das anders aus.
KI-generierte Bilder, Videos und Audios
Synthetische Medieninhalte, also Bilder, Videos und Audiodateien, die KI vollständig oder wesentlich erzeugt hat, müssen maschinenlesbar gekennzeichnet sein. Das betrifft vor allem:
- KI-generierte Produktbilder oder Stockfoto-Alternativen in Marketingmaterialien
- synthetische Sprachausgaben in Erklärvideos oder Werbung
- KI-generierte Gesichter oder Avatare in Kampagnen
Die technische Kennzeichnung erfolgt über maschinenlesbare Metadaten. Viele Bildgeneratoren wie Adobe Firefly oder DALL-E betten diese Metadaten bereits automatisch ein. Es lohnt sich, das für Ihre genutzten Tools einmal zu prüfen.
KI-generierte Texte
Für Texte gilt die Kennzeichnungspflicht nur dann, wenn ein täuschungsähnlicher Effekt droht. Ein intern genutzter KI-Entwurf, den Ihr Team überarbeitet und als eigene Kommunikation veröffentlicht, fällt in der Regel nicht darunter. Anders sieht es aus, wenn KI-generierte Texte so eingesetzt werden, dass Leserinnen und Leser fälschlicherweise eine menschliche Autorenschaft annehmen, die nicht existiert.
Nicht jeder KI-Text muss gekennzeichnet werden. Wir bei den Diginauten empfehlen aber, intern klar zu dokumentieren, welche Texte KI-generiert sind. Das schützt Sie, wenn die Regulierungslage sich weiterentwickelt.
Wen es betrifft und wen nicht
Die Pflichten aus Art. 50 richten sich an zwei Gruppen:
- Anbieter von KI-Systemen, also Unternehmen, die KI-Produkte entwickeln und vertreiben
- Betreiber, die KI-Systeme im Unternehmen einsetzen
Als Mittelstandsunternehmen, das KI-Tools von Drittanbietern nutzt, sind Sie Betreiber.
Interne Nutzung: kein Kennzeichnungsbedarf
Setzen Sie KI für interne Prozesse ein, zum Beispiel für die Zusammenfassung von Protokollen, für Analysen oder zur Unterstützung Ihres Teams, brauchen Sie keine Kennzeichnung nach außen. Die Transparenzpflicht greift erst, wenn KI-generierte Inhalte Endnutzerinnen und Endnutzern gegenüberstehen.
Außenkommunikation: Kennzeichnung prüfen
Sobald KI-generierte Inhalte nach außen gehen, ob als Chatbot auf Ihrer Website, als Bild in einer Kampagne oder als Sprachausgabe in einem Video, greift Art. 50. Hier brauchen Sie eine klare interne Richtlinie, bevor August 2026 kommt.
Was „Kennzeichnung“ in der Praxis bedeutet
Die Verordnung schreibt kein bestimmtes Format vor. Sie verlangt, dass die Kennzeichnung für den Nutzer klar erkennbar ist.
Für Chatbots
Eine einfache Formulierung zu Beginn des Gesprächs reicht: „Ich bin ein KI-Assistent.“ Viele Plattformen (Microsoft Copilot, Intercom, Zendesk AI) tun das bereits standardmäßig. Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter die Pflicht übernimmt oder ob Sie es selbst konfigurieren müssen.
Für Bilder und Videos
Maschinenlesbare Metadaten nach dem C2PA-Standard sind der technische Weg. Wenn Sie Bilder aus Tools wie Adobe Firefly, DALL-E oder Midjourney verwenden, prüfen Sie, ob das Tool diese Metadaten bereits einbettet. Wir bei den Diginauten empfehlen zusätzlich eine sichtbare Kennzeichnung bei öffentlichkeitswirksamen Kampagnen, auch wenn die Verordnung das nicht in jedem Fall verlangt.
Für Texte
Hier ist die Gesetzeslage am offensten. Solange kein täuschungsähnlicher Effekt vorliegt, also kein Vortäuschen einer menschlichen Autorenschaft, die nicht existiert, braucht es in der Regel keine aktive Kennzeichnung nach außen. Dennoch empfehlen wir eine interne Dokumentation der KI-Nutzung.
Was bei Verstößen passiert
Art. 50 ist kein zahnloser Tiger. Bußgelder! Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Zuständig sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden. In Deutschland wird das voraussichtlich die Bundesnetzagentur übernehmen.
Wichtig: Die Behörden können nicht nur Bußgelder verhängen, sondern auch den Einsatz bestimmter KI-Systeme untersagen, bis die Kennzeichnung nachgerüstet ist. Das kann laufende Kampagnen oder Kundenservice-Systeme betreffen.
Drei Schritte, die Sie jetzt tun sollten:
- KI-Inventar erstellen: Machen Sie eine Liste aller KI-Tools, die in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind. Trennen Sie interne von außenkommunizierten Anwendungen. Nur letztere sind für Art. 50 relevant. Diese Übersicht brauchen Sie ohnehin für jede weitere Compliance-Anforderung der EU-KI-Verordnung.
- Chatbot-Anbieter prüfen: Prüfen Sie für jeden Chatbot oder KI-Assistenten im Kundenkontakt, ob der Anbieter die Kennzeichnungspflicht bereits erfüllt. Falls nicht, ist die Konfiguration der erste Schritt. Das dauert in den meisten Fällen keine zwei Stunden.
- Interne Richtlinie formulieren: Eine halbe Seite reicht. Welche KI-generierten Inhalte gehen nach außen? Wie kennzeichnen Sie Bilder, Videos, Chatbots? Wer ist intern verantwortlich? Diese Richtlinie zeigt im Zweifelsfall, dass Ihr Unternehmen die Pflicht aktiv ernst nimmt.
Art. 50 ist keine Bürde, sondern eine Chance, den eigenen KI-Einsatz einmal sauber zu dokumentieren. Wer das jetzt tut, ist nicht nur rechtssicher aufgestellt, sondern auch besser vorbereitet für alle weiteren Compliance-Schritte, die in den kommenden Jahren folgen werden.